Täfernstrasse 26, 5405 Dättwil, Aargau
(+41) 77 402 52 62
info@realcare.ch
Mo - Fr : 8.00 - 17.00
Fragen? Wir geben Ihnen die Antworten
In der Schweiz können pflegende Angehörige mit RealCare auf Stundenbasis für die Grundpflege ihrer Angehörigen arbeiten (Art. 7 Abs. 2 lit. c KLV). Die erbrachten Grundpflegeleistungen werden direkt über RealCare mit der Versicherung des gepflegten Familienmitglieds abgerechnet.
Pflegende Angehörige sind alle Personen, die regelmässig für ihre nahen Angehörigen sorgen, unabhängig davon, wo sie leben. Dazu gehören Eltern, Kinder, Ehepartner, Lebenspartner und andere enge Familienmitglieder.
Es wird eine finanzielle Entschädigung für die Grundpflege angeboten. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung beim Aufstehen und Hinlegen, Hilfe beim Ankleiden, Unterstützung bei der persönlichen Pflege sowie beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen und beim Essen und Trinken.
Andere Pflegeaktivitäten wie medizinische Versorgung, Begleitung, Transport oder Überwachung sowie Haushaltshelfer sind nicht in den von der Krankenversicherung abgedeckten Leistungen enthalten.
Es ist nicht möglich, Grundpflegeleistungen als Einzelperson abzurechnen. Voraussetzung dafür ist ein Stundenarbeitsvertrag mit anerkannten spezialisierten Organisationen wie REALCARE.
Familienangehörige, die Pflege leisten, erhalten von REALCARE eine Vergütung von CHF 35 pro Stunde für die Grundpflege, einschliesslich Sozialversicherungsbeiträgen und Zuschlägen für Urlaub. Ab einem Einkommen von CHF 22.050 erfolgt die Anmeldung im Pensionsfonds (2. Säule), um eventuelle Rentenlücken zu decken.
Pflegende Angehörige erhalten regelmässige Unterstützung von qualifizierten Pflegekräften, die persönliche Ansprechpartner fungieren und praktische sowie hilfreiche Ratschläge geben. REALCARE trägt auch zur Ausbildung und Weiterbildung der pflegenden Angehörigen bei, je nach ihren Pflegebedürfnissen.